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SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem Zimmeruntergestell durch die Krankenversicherung - Kindergartenbesuch als Grundbedürfnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung einer Zweitversorgung mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem Zimmeruntergestell als Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung; Recht eines jungen Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08
Die Klägerseite verweist im weiteren darauf, dass keine Pflicht eines Schulträgers bestehe, individuell gefertigte Hilfsmittel vorzuhalten (BSG, Urt. v. 06.02.1997, Az. 3 RK 1/96). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Krankenversicherung
Auszug aus SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08
Der Besuch eines Kindergartens gehöre jedoch nicht zu den vorgenannten Grundbedürfnissen, wie sich aus Urteilen der Sozialgerichte Neuruppin vom 20.11.2001 (S 9 KR 8/01) sowie Chemnitz vom 03.09.2007 (S 11 KR 23/07) und vom 20.02.2008 (S 11 KR 162/07) entnehmen lasse. - SG Karlsruhe, 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06
Krankenversicherung - Doppelversorgung mit einem Therapiestuhl wegen …
Auszug aus SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08
Die Erfahrungen des Kindergartenbesuchs in seinen beiden Ausprägungen sind für die Entwicklung eines Kindes von erheblicher Bedeutung und der Kindergartenbesuch dient der Integration und dem sozialen Lernen und damit Grundbedürfnissen (vgl. Entscheidungen des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23.04.2007 - S 5 KR 5033/05 - und vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 185/09
Krankenversicherung
Der Besuch der Kindertagesstätte durch ein schwerstbehindertes Kind, für den hier wegen der mangelnden Transporteignung unstreitig ein zweiter Therapiestuhl benötigt wurde, dient zur Überzeugung des Senats, wie der Besuch eines Kindergartens für behinderte Dreijährige überhaupt, der Befriedigung von Grundbedürfnissen im vorbezeichneten Sinne, nämlich der Integration des Kindes wie seiner Vorbereitung auf den Erwerb schulischen Allgemeinwissens (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 (Revision anhängig: B 3 KR 13/10 R); SG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06; SG Würzburg, Urteil vom 13.04.2010 - S 4 KR 426/08). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09
Krankenversicherung
Der Besuch der Kindertagesstätte durch ein schwerstbehindertes Kind, für den hier wegen der mangelnden Transporteignung unstreitig ein zweiter Therapiestuhl benötigt wurde, dient zur Überzeugung des Senats, wie der Besuch eines Kindergartens für behinderte Dreijährige überhaupt, der Befriedigung von Grundbedürfnissen im vorbezeichneten Sinne, nämlich der Integration des Kindes wie seiner Vorbereitung auf den Erwerb schulischen Allgemeinwissens (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 23.09.2010 - L 5 KR 117/09 (Revision anhängig: B 3 KR 13/10 R); SG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2007 - S 5 KR 5364/06; SG Würzburg, Urteil vom 13.04.2010 - S 4 KR 426/08). - LSG Sachsen-Anhalt, 19.07.2010 - L 10 KR 29/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Doppelversorgung mit Sitzschale - …
Lässt sich daher ein allgemeines Grundbedürfnis (hier die Schulausbildung) nur durch Gewährung einer zweiten Sitzschale befriedigen, kann ein entsprechender Anspruch aus der GKV bestehen (vgl zum Besuch eines Kindergartens SG Würzburg 13. April 2010 - S 4 KR 426/08, Juris).